26.04.2020

VME verzichtet auf Vertragsstrafen

Der Einrichtungspartnerring reagiert auf die durch das Corona-Virus entstandene Herausforderung für Industrie und Handel und setzt vereinbarte Sanktionsmöglichkeiten bei Lieferverzug aus. Damit möchte der VME ganz bewusst ein Signal der Partnerschaft an seine Lieferanten senden.

Foto: VME

„Die Coronavirus (SARS-CoV-2) Pandemie liefert zwar Voraussetzungen zur Anwendung der höheren Gewalt, jedoch führt die Nachweispflicht für jeden Einzelfall dazu, dass unsere Lieferanten zeitraubende Dokumentationen führen“, so Jens Westerwelle, Geschäftsführer des Bielefelder Möbelverbands. „Aus unserer Sicht, wird dadurch Kapazität an falscher Stelle gebunden. Viel wichtiger ist es, die Kraft jetzt zielgerichtet in die Planung der Produktion, in die Absicherung der Lieferkette und in die Organisation der Auslieferung zu stecken.“

„Umdenken in der Branche“
Vor diesem Hintergrund haben heute der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung des Einrichtungspartnerring VME entschieden, dem Bekenntnis zum „Umdenken in der Branche“ Taten folgen zu lassen. Entsprechend werden für das Zeitfenster vom Auftragseingang 1. Februar 2020 bis 31. Dezember 2020 die vereinbarten Sanktionen bei Lieferzeitenüberschreitungen ausgesetzt. „Wir gehen davon aus, dass die Lieferanten die frühzeitige Klarheit bis zum 31. Dezember 2020 richtig einordnen und unsere Anschlusshäuser insgesamt Vorteile aus dieser Maßnahme ziehen“, so Westerwelle.

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