16.07.2020

EK/servicegroup beendet Kurzarbeit

Die EK/servicegroup ist am 13. Juli zur Normalarbeitszeit zurückgekehrt. Damit hat das Unternehmen die zum 1. April 2020 angeordnete Kurzarbeit für die Bielefelder Zentrale und die deutschen Tochtergesellschaften beendet.

Claudia Rosenheinrich: „Hervorragende Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit.” Foto: EK/Servicegroup

Die Kurzarbeiterregelung galt für rund der Hälfte der fast 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Bielefeld. Die EK Verantwortlichen hatten für das Unternehmen vor dem Hintergrund der staatlich angeordneten Schließungen der Einzelhandelsgeschäfte zum 1. April 2020 Kurzarbeit beantragt. Die Schließungen hätten auch die EK-Kernfunktion als Handelsverbund massiv beeinträchtigt“, erläutert das Unternehmen.
 
Umsatzeinbußen abgefedert
Durch die Nutzung des arbeitsmarktpolitischen Instruments konnten die Ostwestfalen eigenen Angaben zufolge „spürbare Umsatzeinbußen zum Teil abfedern und damit den Erhalt der Arbeitsplätze auf dem bisherigen Höhepunkt der Corona-Krise sicherstellen“. Mit der Rückkehr zur Normalarbeitszeit tragen die EK-Verantwortlichen dem Ende des Lockdowns und der Wiederöffnung der angeschlossenen Fachgeschäfte Rechnung.

Dank an die Agentur für Arbeit
Bei allen Belastungen für die Belegschaft der EK zieht Personalleiterin Claudia Rosenheinrich auch Positives aus der außergewöhnlichen Zeit: „Die Möglichkeit der Kurzarbeit hat uns wertvolle Flexibilität und Sicherheit verschafft. Auch die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit hier in Bielefeld lief hervorragend. Dafür können wir uns nur sehr bedanken.“

www.ek-servicegroup.de